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GESCHÄFTSORDNUNG VON GÄSTEHAUS § 1 GEGENSTAND 1. Die vorliegende Geschäftsordnung bestimmt die Grundsätze der Dienstleistungserbringung, der Haftung und die Prinzipien, die bei dem Aufhalten auf dem Gelände von Gästehaus zu befolgen sind und stellt einen wesentlichen Teil des Vertrags dar. Der Vertrag kommt durch die Vornahme der Reservierung, Entrichtung der Reservierungsgebühr für den Aufenthalt, Ausfüllen und Unterzeichnen der Meldekarte zustande. Durch die Vornahme der im vorigen Satz genannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er die Geschäftsordnung zur Kenntnis genommen hat und deren Regelungen akzeptiert. 1. Die Geschäftsordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände von Gästehaus aufhalten. 2. Die Geschäftsordnung ist auch in der Rezeption und in jedem Zimmer zur Einsicht gelegt. § 2 HOTELTAG 1. Ein Hotelzimmer wird für die Hoteltage gemietet. 1. Der Hoteltag beginnt um 14:00 Uhr und endet um 11:00 Uhr des darauffolgenden Tages. 2. Die Gäste, die bis 11:00 nicht auschecken, haben die Kosten des nächsten Tages zu tragen. § 3 MELDUNG UND ZAHLUNG 1. Die Grundlage der Meldung eines Gasts ist das Vorlegen in der Rezeption von ausweis mit Lichtbild und Unterzeichnung der Meldekarte. 1. Ein Gast darf während seines Aufenthaltes das Zimmer nicht an Dritte zur Verfügung stellen. Personen, die nicht gemeldet sind, dürfen sich nicht in den Zimmern aufhalten. 2. Der Gast ist verpflichtet, am ersten Tag des Aufenthaltes, bei dem Einchecken, die gesamten Kosten oder ein Teil davon, zu entrichten. 3. Wenn der Gast während der Dauer eines Tages sein Aufenthalt storniert, so wird die entrichtete Gebühr nicht zurückgegeben. § 4 DIENSTLEISTUNGEN 1. Das Gästehaus erbringt die Leistungen gemäß seiner Kategorie und Standard. 2. Im Falle von Vorbehalten hinsichtlich der Qualität von erbrachten Dienstleistungen, ist der Gast gebeten, sie unverzüglich bei der Rezeption zu melden. Dadurch werden die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, zu reagieren, und den Standard der erbrachten Dienstleistungen zu verbessern. 3. Das Gästehaus ist verpflichtet, den Gästen zu gewährleisten: a. Bedingungen zur vollen und ungezwungenen Aufenthalt, b. sicheren Aufenthalt, darunter die Geheimhaltung der Informationen über den Gast, c. professionelle und nette Bedienung im Bereich von allen erbrachten Dienstleistungen im Gästehaus, d. Reinigung des Zimmers während der Abwesenheit des Gasts, und in seiner Anwesenheit nur dann, wenn er damit einverstanden ist. e. Zusätzlich auf Wunsch des Gasts erbringen wir unentgeltlich folgende Dienstleistungen: 4. Erteilung von Informationen, die mit dem Aufenthalt, mit der Reise verbunden sind, Wecken um vereinbarter Zeit, Aufbewahren von Wertgegenständen im Tresor, während des Aufenthaltes im Objekt, Aufbewahrung von Gepäck, Bestellen von Taxi. 5. Auf Wunsch des Gasts, der sich mit kleinen Kindern aufhält (bis zu 3 Jahren) in das Zimmer wird unentgeltlich ein Kinderbett dazugestellt § 5 HAFTUNG DER GÄSTE 1. Der Gast haftet im vollen Umfang für alle Beschädigungen von Ausstattungsgegenständen und technischen Geräten im Gästehaus, die er verursacht hat. 2. Im Falle von Verletzung der Beistimmungen der vorliegenden Ordnung, kann das Gästehaus verweigern, Dienstleistungen für die Person zu erbringen, die die Bestimmungen verletzt hat. Diese Person ist verpflichtet, sich unverzüglich an die Forderungen des Gästehauses zu halten, die Zahlungen für die bisher erbrachten Dienstleistungen zu leisten, Zahlungen für etwaige Beschädigungen zu leisten und das Gästehaus zu verlassen. 3. Jedes Mal, wenn ein Gast sein Zimmer verlässt, soll er aus Sicherheitsgründen die Fenster schließen, das Fernsehen ausschalten, das Licht ausschalten, Wasser zudrehen, Türe abschließen. Der Schlüssel ist in der Rezeption zu lassen. Für das Verlieren des Schlüssels oder des Chips wird die Gebühr von 100 PLN berechnet. 4. Im Gästehaus herrscht Rauchverbot, er betrifft auch die Balkons. Im Falle der Verletzung von diesem Verbot, wird das Gästehaus dem Gast eine Gebühr von 400 PLN in Rechnung stellen. Rauchen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt. § 6 RÜCKGABE VON HINTERLASSENEN GEGENSTÄNDEN 1. Die in den Zimmern von den auscheckenden Gästen gelassenen Gegenstände werden (auf Kosten des Empfängers) an die vom Gast genannte Adresse übersandt. Wir haften nicht für die gelassenen Gegenstände. § 7 NACHTRUHE 1. Die Nachtruhe gilt vom 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages. Das Verhalten des Gasts und der Personen, die die Dienstleistungen des Gästehauses in Anspruch nehmen, soll den Aufenthalt von anderen Gästen nicht beeinträchtigen. Das Gästehaus darf die weitere Erbringung von Dienstleistungen an die Person verweigern, die diese Bestimmung verletzt hat. § 8 REKLAMATIONEN 1. Die Reklamationen werden von der Rezeption empfangen. Die Reklamation soll unverzüglich nach der Bemerkung von Mängeln bei dem Standard von erbrachten Dienstleistungen während des Aufenthaltes gemeldet werden. § 9 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN 1. Das Gästehaus akzeptiert keine Tiere. 2. Wir kümmern uns um die Umwelt. Kümmern Sie sich um die Umwelt mit uns. Hängen Sie den Handtuch auf, wenn Sie ihn noch mal benutzen möchten. Lassen Sie den Handtuch auf dem Boden, wenn Sie sich wünschen, dass er ausgetauscht wird. Die Bettwäsche wird je 7 Tage gewechselt. Wenn Sie sich wünschen, dass die Bettwäsche schneller gewechselt werden soll, informieren Sie die Rezeption. 3. Aufgrund der Brandschutzvorschriften bitten wir, keine Heizgeräte, Elektroherd, Toaster, Wasserkocher oder ähnliche Geräte, die nicht zur Ausstattung des Gästehauses gehören, zu benutzen. 4. Im Gästehaus ist es verboten, in den Skischuhen zu laufen, es ist auch verboten, die Skigeräte, Fahrräder, Kinderwagen in die Zimmer zu stellen. Sie sind an den dazu bestimmten Orten aufzubewahren. 5. Das Gästehaus haftet nicht für Beschädigung oder Verlust des Wagens oder eines anderen Fahrzeugs, das dem Gast gehört. Das Gästehaus hat einen unbewachten Parkplatz für Pkws, in der Nacht wird es abgeschlossen.

Lage

Zakopiański Dwór
Droga do Białego 1, 34-500 Zakopane

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